Verantwortungseigentum

Im Kern kommt Verantwortungseigentum einer Erweiterung des Verständnisses von Familienunternehmen gleich. Mit dem Unterschied, dass die langfristige Eigenständigkeit und Unternehmensverantwortung nun nicht mehr an eine genetische Eigentümerfamilie gebunden ist, sondern vor allem an eine „Fähigkeiten- und Werteverwandtschaft” – kurz an VerantwortungseigentümerInnen. Damit wird die langfristig unabhängige Unternehmensführung durch treuhänderische EigentümerInnen sowie ein konsequenter Fokus auf den von den jeweiligen VerantwortungseigentümerInnen zu definierenden Unternehmenszweck fester Bestandteil der Unternehmensverfassung. Mit diesem Eigentums- und Unternehmensverständnis knüpfen die Unternehmen an die Tradition der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa an.

Konkret stellen Unternehmen in Verantwortungseigentum – egal in welcher rechtlichen Form – sicher:


Das Selbstbestimmungsprinzip: Unternehmerschaft = Eigentümerschaft

Die Stimmrechte und damit die Kontrolle über das Unternehmen liegt bei Menschen, die eng mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens langfristig tragen – damit ist das Unternehmen selbstbestimmt. Es gibt keine automatische Vererbung der Stimmrechte, und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden. Entscheidungen werden also von denjenigen getroffen und ausgeführt, die mit der Organisation innerlich verbunden sind. Diese VerantwortungseigentümerInnen übernehmen die unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das Vermächtnis des Unternehmens.


Das Sinnprinzip: Gewinne sind Mittel zum Zweck

Schon heute betrachten viele UnternehmerInnen ihre Unternehmen nicht als ihr Privatvermögen, sondern als etwas, für das sie TreuhänderInnen sind. Verantwortungseigentum verankert dies rechtlich verbindlich. Nach diesem Prinzip werden Gewinne und Vermögen des Unternehmens weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder gespendet. Gewinne und Vermögen können nur „limitiert” entnommen werden, um InvestorInnen eine risikoadäquate Verzinsung und GründerInnen eine faire Kompensation zu ermöglichen. Die „VerantwortungseigentümerInnen“ sind eben nicht mehr „VermögenseigentümerInnen”.


Damit gilt: Unternehmen in Verantwortungseigentum

  • haben als zentralen Wert den Erhalt der Selbständigkeit;
  • stellen verbindlich sicher, dass das Unternehmen langfristig der Unternehmensidee dienen kann;
  • binden das Unternehmensvermögen sowie Gewinne und halten das Kapital so frei für die Unternehmensentwicklung;
  • bilden die Übernahme und Nachfolge langfristiger Unternehmensverantwortung in einer „Werte- und Fähigkeitenfamilie” ab;
  • sind ein eigener Unternehmenstypus neben Familien- und Kapitalmarktunternehmen.

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